Seit dem 21.10.2016 gibt es nun das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften.
Neben einer Reihe von sinnvollen Neuerungen wie z.B. die Abfrage beim Verfassungsschutz und die erweiterte Abfrage bei der Landespolizei gibt es auch Bereiche, die an Althergebrachtes festhalten.
Seit September 2002 gibt es in Deutschland ein nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannten Beruf im Fachbereich Schutz und Sicherheit.
Ein Ausbildungsberuf, der sich zwei Jahre (Servicekraft) bzw. drei Jahre (Fachkraft) mit der Gefahrenabwehr von Leib und Leben sowie fremden Eigentums beschäftigt.
Nun gibt es seit 2002 diesen Ausbildungsberuf und noch immer hat dieser keinen Einzug gehalten in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Hier gemeint, § 34 a. GewO, in der Bewachungsverordnung bzw. dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften.
Spätestens nach dem der Gesetzgeber im Rahmen der Flüchtlingswelle von der Wichtigkeit der Qualifizierung von Wachpersonal Kenntnis gewonnen hat, hätte er auf die Servicekraft für Schutz und Sicherheit bzw. für Quereinsteiger gepr. Schutz und Sicherheitskraft, beides geprüft von der Industrie und Handelskammer, als Mindestanforderungen abstellen müssen.
Leider wird auch in dem neuen Gesetz lediglich auf die Sachkundeprüfung als Qualifikation, um unbeschränkt Sicherheitsdienstleistungen anbieten zu können, hingewiesen.
Welches Wissen setzt die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe voraus?
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist nicht geregelt.
Im Wachdienst, wo Leib und Leben sowie Sachwerte in nicht unerheblichem Maße beschützt und gesichert werden sollen, reicht das Lesen eines Einführungsbuches (150 A 5 Seiten) zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.
Die Prüfung besteht aus einem Multiple Choice Fragebogen, der in 120 Minuten beantwortet werden muss.
Was ist Prüfungsgegenstand?
• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Gewerbe- und Datenschutzrecht
• Bürgerliches Gesetzbuch
• Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
• Unfallverhütungsvorschriften (BGV A 1, BGV A 5, BGV C 7, BGV A 8)
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechnike
in Konfliktsituationen
• Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Aus o.g. sehen Sie, das die Thematik der richtigen Bewachung, in dieser Prüfung, nur angerissen werden kann, wobei der Prüfling nur 50 von 100 Punkten erreichen muss.
In einem Anschließenden 15 minütigen Gespräch werden die folgenden Themen schwerpunktmäßig abgefragt:
• Recht
» Recht der öffentlichen Sicherheit
» Datenschutz
» Gewerberecht
• Umgang mit Menschen
» Verhalten in Gefahrensituationen
»Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
Aus o.g. ist ersichtlich, das weder Bedrohungsanalysen, Gefahrenanalysen noch Gefährdungsanalysen abgefragt werden, auch kommt das Thema Sicherheitskonzept, Dienstanweisung usw. nicht vor.
Eine praktische Erfahrung wird nicht vorausgesetzt.
Praktische Erfahrung und o.g. Analysen, Konzepte und Anweisungen sind aber zwingende Voraussetzung, wenn ich einen Kunden hinsichtlich seines Schutzes, seiner Sicherheit, beraten will, wenn bei der Durchführung der Bewachung keine Fehler passieren sollen.
Bei der Anpassung des Bewachungsrechts hat der Gesetzgeber zu kurz gedacht und das, obwohl es durch den Beruf der Service- Fachkraft für Schutz und Sicherheit qualifizierte alternativen gibt.
Für o.g. Beruf gibt es Weiterbildungsmaßnahmen wie Fachmeister für Schutz und Sicherheit, es gibt die Möglichkeit das Fach Sicherheitsmanagement zu Studieren und mit Bachelor und Master abzuschließen.
In vielen Bereichen gibt es, um Schaden von Leib und Leben abzuhalten, die Meisterpflicht, wer sich selbstständig macht muss Meister seines Faches sein.
In den Bereichen
Elektrohandwerk,
Kraftfahrzeughandwerk
Optiker
und andere Gewerbe / Handwerk
Wenn wir das Kfz Handwerk zu Grunde legen und die Zugangsvoraussetzungen vergleichen, hieße das, das Lesen eines Selbsthilfebuches für die Autoreparatur reicht um sich hinterher als Kfz Mechaniker selbstständig zu machen, fremde Autos zu reparieren.
Jetzt kommt sicherlich die Aussage, die ich in solchen Situationen immer wieder höre, Arbeit im Wachdienst ist etwas für Leute ohne Ausbildung, die können ja auch ganz einfach sein (gemeint ist hier die Schulbildung (so meinte eine Lehrerin auf einer Berufsmesse)), die sollen doch nur rumgehen - rumstehen und das Haus- oder die Betriebssicherung machen und das ist ja nun mal nicht schwer.
Wie umfangreich eine Ausbildung im Fachbereich Schutz und
Sicherheit ist, zeigt ein Blick in unsere beiliegende Ausbildungsbroschüre. (siehe unten)
Im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung werden Exkursionen zu sicherheitstechnischen Einrichtungen gemacht. So werden Feuerlabore besucht, in dem reichlich geprobt und experimentiert wird. Notrufleitstellen werden ebenso besucht wie Betriebe die Alarm,- und Sicherheitstechnik produzieren.
Die Benutzung fachspezifischer Software, Alarm,- Video,- Hausteuerung,- Notrufbearbeitung wird genauso wie die Handhabung und Programmierung der seit neustem immer häufiger eingesetzten Sicherheitsrobertern geübt und geprüft.
Die Ausbildung zur Service,- Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist keine Alternative zur Ausbildung bei der Polizei und die Fachkräfte stehen auch nicht zur Polizei in Konkurrenz!
Wir Fachbetriebe streben mit der Polizei ein fachkundiges Miteinander an, jeder in seinem Bereich und bei Schnittstellen zusammen für mehr Sicherheit.
Bei Security Ricke gibt es vier von der Industrie und Handelskammer zugelassene Ausbilder.
Harald Gerd Ricke IHK gepr. Werkschutzmeister / Betriebswirt
Ausbilder Fachbereich Schutz und Sicherheit sowie kaufmännische Berufe
Raphael Ricke IHK gepr. Meister für Schutz und Sicherheit
Ausbilder Fachbereich Schutz und Sicherheit
Natascha Ricke ist als Bürokauffrau
Ausbilderin kaufmännische Berufe
und eine unserer ehemaligen Auszubildenden
Lisa Spriestersbach IHK gepr. Meisterin Schutz
und Sicherheit
Ausbilder für den Fachbereich Schutz und Sicherheit nennen sich viele, in Werbeschreiben, auf Infoblättern und auch auf Homepages finden wir immer wieder die vermeintliche Qualifikation „unsere Ausbilder“ jedoch sind diese keine Ausbilder für den Fachbereich Schutz und Sicherheit, sie haben keine behördliche Zulassung zur Ausbildung von Servicekräften bzw. Fachkräften Schutz und Sicherheit.
Wie sieht die Zukunft des Ausbildungsberufs aus?
Es gibt zwei Gründe, warum die Fachkraft kaum Aussicht auf Fortbestehen hat!
1. die einfache ungelernte Sicherheitskraft hat einen Lohn von 9,00 €
die Fachkräfte haben, nach drei Jahren Ausbildung, einen Lohn von 9,85 €.
(Tarifvertrag Schleswig Holstein 2016)
2. Fachkräfte werden, mit wenigen Ausnahmen, von den Auftraggebern nicht gefordert.
Selbst in den Ausschreibungen bei so brisanten Häusern wie einer Polizeiverwaltung
heißt es im Ausschreibungstext »das wirtschaftlichere Angebot bekommt den Zuschlag«
Zu 1. Auszubildende wechseln während der Ausbildung in den Beruf und arbeiten als ungelernte, weil Sie die Notwendigkeit eines Abschlusses nicht mehr sehen. Aus finanzieller Sicht ist dies auch verständlich.
Aus der Arbeit die sie verrichten auch, den die Fachkräfte sind aus Mangel an Arbeitsplätzen den Sachkundemitarbeitern gleichgestellt, dürfen das Gleiche wie ihre ungelernten Kollegen.
Zu 2. Ausbildung kostet Geld! Um Ausbilden zu können, muss ein Ausbildungsbetrieb auch die Kosten der Ausbildung in die Kalkulation einbringen.
Hieran scheitert es jedoch meistens, die Aufträge mit dehnen auch die Ausbildungsplätze finanziert werden könnten, die interessant für Auszubildende sind, gehen an Firma die diese Kosten nicht in ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen.
Heute haben Fachkräfte nach der Ausbildung keinen Job als Fachkraft, sie bekommen das Angebot als Hilfskraft zu dem entsprechenden niedrigeren Lohn zu arbeiten.
Der Staat hat sich im Rahmen der Flüchtlingswelle darüber beschwert das bei den Wachdiensten so viel verkehrt läuft, das Personal nicht qualifiziert ist.
Aber wie sollen die wenigen Ausbildungsbetriebe, im ganzen Kreis Pinneberg gib es einen Ausbildungsbetrieb und 2016 haben wir Schleswig Holstein weit 24 neue Auszubildende wenn sie die Vergabevorschriften sagen »der Preis bestimmt« und der Gesetzgeber sagt »auch minder qualifizierte dürfen und können das«.
Herr Rainer Ehrhardt Geschäftsführer der Gegenbauer Sicherheitsdienste GmbH hat das wie folgt bei einem Interview für die Fachzeitschrift GIT Sicherheit formuliert:
»Weder das Unterrichtungsverfahren noch die Sachkundeprüfung stellen nach unseren Dafürhalten eine Qualifikation für das Bewachungsgewerbe dar, unter Qualifikation verstehen wir beispielsweise die geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, die Servicekraft für Schutz und Sicherheit, die Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie der darauf aufbauende Meister für Schutz und Sicherheit«
Kann man es noch treffender beschreiben?
Warum soll ich den Meister machen, wenn die Sachkunde reicht?
Was sagen andere Fachbereiche zu Minderqualifikation?
Fehlende fachliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind nach Ansicht der Bauwirtschaft auch der Grund, weshalb viele meisterfreie Betriebe rasch wieder von der Bildfläche verschwinden.
Es gibt Wachunternehmen, die mit einem Stundenverrechnungssatz von 12,00 Euro an den Markt gehen.
Im Schadensfall haben die Verbraucher das Nachsehen. „Wenn der Betrieb nicht mehr existiert, laufen die Schadenersatzansprüche ins Leere“, sagen die Bereichsleiter und verweist auf das hohe Gefährdungspotenzial im Bauhauptgewerbe. „Wenn wegen fehlender Qualifikation ein Haus einstürzt, kann das schlimme Konsequenzen für Leib und Leben der Bewohner haben.“
Wachdienste bevorzugen immer häufiger die UG (Unternehmergesellschaft) als Gesellschaftsform, hiergegen wäre ja nichts einzuwenden, wenn das Haftungskapital ausreichend ist. Aber Haftungskapital von 10,00 Euro sind für Wachdienste aber keine Seltenheit.
Zwar fordert der Gesetzgeber bei der Aufnahme der Tätigkeit in Bewachungsgewerbe ein Mindestkapital um die ersten sechs Monate überbrücken zu können und bei UG ist das Haftungskapital ausschlaggebend.
Doch 10,00 Euro für sechs Monate?
Was heißt das jetzt für unsere Branche? Hier ist der Schaden meist sehr hoch.
Schon eine fehlerhafte Beratung, das Fehlen der Bedrohungs-Gefahrenanalyse sowie die nicht Beachtung der Gefährdungslage lassen, eine funktionierende Sicherheit erst gar nicht
zu. Letztendlich ist auch davon auszugehen das in solch einem Fall das Sicherheitskonzept, wenn es überhaupt eines gibt, nicht greifen wird.
Da Wachdienste große Firmenkomplexe Bewachen, sie in einem Bereich mit hohem Konfliktpotenzial tätig sind, sind Schäden an Menschen und Gebäuden bei fehlerhafter Qualifikation immer mit hohen Schäden verbunden.
41 verbliebenen Handwerksberufe gibt es, die noch einen Meister als Grundlage für eine Selbstständigkeit verlangen, nur Bewachen, auf fremdes leben und fremde Güter aufpassen, das darf jeder.
Sie glauben nicht das eine Gefahr von diesen minder qualifizierten Wachdiensten ausgeht? Schauen Sie sich doch die YouTube Videos an oder sehen Sie in den Vorabendsendungen die Berichte über Wachdienste und wie diese arbeiten.
»Wir sind hier im Haus die Polizei« sagt eine Wachkraft vor laufender Kamera zur Mieterin einer Wohnung und verlangt eintritt, es werden Ordnungswidrigkeiten, Körperverletzungen, Hausfriedensbruch und andere Straftaten verübt und dies als Qualifizierte Arbeit vorgestellt.
Im Kreis Pinneberg wirbt ein Wachdienst mit seiner Notrufleitstelle, hier können Einbruch- Überfallmeldungen aufgeschaltet werden. Diese Notrufleitstelle besteht aus einem Handy welches zur Nachtzeit auf den Nachtschrank des Inhabers liegt.
Dieser Wachunternehmer meint es gut, er weiß es nur nicht besser.
Zusammenfassung:
Soll der Beruf der Servicekraft für Schutz und Sicherheit sowie die Fachkraft für Schutz und Sicherheit bestand haben, so müssen diese Einzug halten in die entsprechenden Vorschriften und Gesetzte .
Die Ordnungsbehörden müssen Ihre Möglichkeiten nutzen und Minder qualifizierte Bewerber, die sich selbstständig machen wollen, eine eingeschränkte (auf ein Fachbereich wie z.B. Veranstaltungsschutz) Erlaubnis erteilen.
Mindeststandards müssen bei Leitungsfunktionen her, wer die Funktion des Objektleiters, Schichtleiters oder Einsatzleiters ausübt muss die Mindestqualifikation der Servicekraft für Schutz und Sicherheit aufweisen.
Qualifizierte, das heißt Ausgebildete Fachkräfte müssen angemessen bezahlt werden.
Die Bezahlung muss ausgeglichener sein, so kann es nicht sein, das eine Fachkraft in einem Industriebetrieb 9,85 Euro bekommt und die Kollegen mit Kurzeinweisung am Flughafen 15,00 Euro und mehr.
Der Staat muss seine Vergabepolitik für Aufträge im Bereich Sicherheit überdenken.
Auch hier möchte ich noch einmal den Vergleich mit den Kfz Gewerbe heranziehen, wenn ich eine Ausschreibung für eine Kfz Werkstattleistung bewerte weiß ich, alle Teilnehmer sind Meister geführte Betriebe.
Bei Ausschreibungen für Wachtätigkeiten ist die Qualifikation der meisten Teilnehmer nicht bekannt und wird auch nicht hinterfragt.
Einige Mitarbeiter in den Vergabestellen wissen von der Qualifikationsmöglichkeit im Wachbereich auch nichts und entscheiden dann nur nach dem Preis.
Bei solchen Ausschreibungen werden Birnen mit Äpfeln in einen Topf getan und am Ende wundert man sich, das die Birne nicht nach Apfel schmeckt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, für Gespräche, Rückfragen usw. stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Gerd Ricke
Werschutzmeister / Betriebswirt