Die Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, mit der Ausnahme dass der Vertrag von Beginn an befristet ist. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Quartalsende zu kündigen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.Anpassung Die Vergütung für unsere Arbeiten kann jeweils zum 01.02.eines jeden Jahres entsprechend dem Lebenshaltungsindex angepasst werden.
Mängel
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich – nach Feststellung – schriftlich der SR Betriebsleitung zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung, können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn SR nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.
Unterbrechung der Bewachung
Im Kriegs,- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann SR den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweck entsprechend umstellen.
Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen der SR wird dieser Vertrag nicht berührt.
Haftung
Die Haftung der SR ist auf von deren Inhaber oder von seinen Mitarbeitern schuldhaft verursachten Schäden bzw. nicht erkannten Schäden an dem Bewachungsobjekt beschränkt. Die Haftung ist auf folgende Höchstsummen begrenzt:
Personenschäden € 1.534.000,00
Sachschäden € 512.000,00
Umwelthaftpflicht € 1.534.000,00
Vermögensschäden € 52.000,00
Abhandenkommen bewachter Sachen € 52.000,00
Abhandenkommen von Schlüsseln € 26.000,00
In Höhe der vorgenannten Summen besteht eine Haftpflichtversicherung des SR bei der G & A VERSICHERUNGS AG. Es sind immer die gültigen Haftpflichtversicherungsbedingungen ebenfalls Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Haftung der SR erfolgt nach Maßgabe des vorgenannten und der allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche gegen das SR sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Haftung im nicht kaufmännischen Verkehr
Im nicht kaufmännischen Verkehr haftet SR für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Unabhängig von der Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist der Auftraggeber verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der SR unverzüglich die Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst, oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
Zahlung des Entgeltes
Das Entgelt für die Dienstleistung ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – monatlich zu zahlen und zwar gemäß Rechnungsaufdruck - Zahlbar ohne Abzug bis.-.
Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder Rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug, Rücklastschriften oder Insolvenzantrag ruht die Leistungsverpflichtung des SR nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist.
Vertragswirksamkeit
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so sollen Sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Rechnungswesen
Der Alarmaufschaltungsvertrag gilt als Dauerrechnung mit vertraglich geregelter Zahlungsweise. Die Kundennummer ist auf dem Zahlungsbeleg anzugeben, um Ordnungsgemäße Kundenbezogene Buchungen vornehmen zu können. Eine monatliche Rechnung wird nur auf Wunsch zugesandt.
Der Auftraggeber richtet einen entsprechenden Dauerauftrag ein oder nimmt am Lastschrifteinzugsverfahren teil.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung des SR. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach
a. Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.
b. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Nachtrag zum 01.01.2011
Wird der Auftrag 24 Stunden vor Auftragstermin storniert, so ist eine Planungspauschale von 30% des Auftragswertes fällig, bei einer Absage 12
Stunden vor Auftragstermin wird der gesamte Auftragspreis fällig.
Änderung der Rechnungsanschrift nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung werden mit 5,00 € Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt.